+49 173 2975211 info@ib-binder.de

Mit Sicherheit geprüft

Ingenieurbüro

Nico Binder

Als Partner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH
unterstützen wir Betreiber von Aufzugsanlagen, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten
zu erfüllen.

WIR

PRÜFEN

Personen- und Lastenaufzüge, Fassadenaufzüge, Fahrtreppen Behindertenaufzüge (Plattformlifte), Güteraufzüge ohne Personenbeförderung, Befahreinrichtungen in Windkraftanlagen

„*Leistungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH“

Für Hersteller:
  • Prüfungen nach prüfpflichtiger Änderung *
  • Einzelprüfungen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang VIII *
  • Endabnahme nach Aufzugsrichtlinie
    2014/33/, Anhang V *
  • Prüfung vor Inbetriebnahme für Anlagen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG *
Für Betreiber:
  • Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Hauptprüfungen (HP) 
gemäß § 16
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen *
  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme *
  • Zwischenprüfung (ZP) 
gemäß § 16
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen *
  • Wiederkehrende Prüfung von Fahrtreppen und Fahrsteigen
  • Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln (Hebezeuge)
  • Notbefreiungsanleitungen
-Erstellen von Anleitungen für die Befreiung von
    eingesperrten Personen aus
    Aufzugsanlagen
  • Schulung und Einweisung 
der beauftragten Person (früher Aufzugswärter) in die Befreiung von eingesperrten Personen aus
    Aufzugsanlagen
Prüfungen nach Wasserhaushaltsgesetz:
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) /
    AwSV
 Prüfungen von Aufzugsanlagen, die dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    unterliegen *

Ingenieurbüro

Nico Binder

Von der GTÜ Anlagensicherheit GmbH als Sachverständiger zugelassen für:

– Konformitätsprüfungen an Aufzugsanlagen
– wiederkehrende Prüfungen an Aufzugsanlagen

Studium Ingenieurswesen an der Hochschule Heilbronn.

Ausbildung zum Sachverständigen bei  der TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Seit über 10 Jahren als Sachverständiger tätig.

Gesellschaft für technische Überwachung

Die GTÜ Anlagen-

sicherheit GmbH

verfügt im Bereich Aufzugsanlagen
 über folgende Notifizierung/Anerkennungen:

– Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
nach § 37 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG)

– Notifizierte Stelle (Zertifizierungsstelle und
Prüflaboratorium – NB 2025)

– Konformitätsbewertungsverfahren zum
Inverkehrbringen von Aufzügen nach RL
2014/33/EU

Partner

Wir arbeiten eng mit anderen Ingenieuren und Sachverständigern zusammen und profitieren so von einem dichten Netzwerk und jede Menge Fachkenntnissen.

Sachverständiger Dipl. Ing. (FH) Fatih Kefelioglu

Sachverständigenbüro
Didio

Ingenieurbüro
Torsten Paulus

Service nach Ihrem Bedarf

Flexible Prüftermine

Persönliche Betreuung